Vermögenswirksame Leistung
Vermögenswirksame Leistungen (480 Euro Gesetz)
Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer fördert der Staat bei bestimmten Sparverträgen durch die Gewähr der sogenannten Arbeitnehmersparzulage. Diese Vermögenswirksamen Leistungen des Staates werden ergänzt durch tarifvertraglich vereinbarte Leistungen der Arbeitgeber. Seit dem 1.1.1999 gibt es bei den vermögenswirksamen Leistungen zwei Förderbereiche, die von Arbeitnehmern kumulativ ausgeschöpft werden können.
a) Investmentsparen
(3. Vermögensbeteiligungsgesetz) 408 Euro pro Jahr Ansparsumme; Sparzulage 20% in den alten, 25% in den neuen Bundesländern.
b) Bausparen
(5. Vermögensbildungsgesetz) 480 Euro pro Jahr Ansparsumme; Sparzulage 10% in den alten und den neuen Bundesländern.
Die staatliche Förderung ist Einkommensabhängig. Ledige erhalten die Sparförderung maximal bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 17.900 Euro, Verheiratete bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 35.800 Euro. Vermögenswirksame Leistungen können auch weiterhin in eine kapitalbildende Lebensversicherung eingezahlt werden.
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