Vermögensteuer
Vermögensteuer
Der jährlichen Erhebung einer Vermögensteuer liegt die Überlegung zugrunde, daß Vermögen die Steuerkraft seines Besitzers hebt. Allerdings sollen kleine Vermögen von Belastung frei bleiben. Da Vermögen in der Regel keinen allzu großen Wertschwankungen unterliegt, wird die Veranlagung zur Vermögensteuer grundsätzlich nur alle drei Jahre vorgenommen (Hauptfeststellung). Neu- bzw. Nachveranlagungen innerhalb des Hauptfeststellungszeitraums sind möglich. Die Ermittlung des zu versteuernden Vermögens geschieht nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes. Die Einnahmen aus der Vermögensteuer fließen den Ländern zu.
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