Verkehrszentralregister (VZR)
Im Verkehrszentralregister sind alle auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer mit ihren Eintragungen (Punkte in Flensburg) erfasst. Hauptsächlich werden rechtskräftige Entscheidungen gespeichert:
Versagung, Entzug oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- € oder einem Fahrverbot geahndet wurden
Verurteilungen wegen einer Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr, die von Gerichten ausgesprochen wurden
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