Das Verfahrensrecht (oder Prozessrecht) ist die Rechtsmaterie zur Regelung juristischer Abläufe. Das Verfahrensrecht ist größtenteils dem
formellen Recht zuzuordnen. Der Gegenbegriff ist das
materielle Recht.Das Verfahrensrecht ist geronnenes Verfassungsrecht und gewährleistet den justizförmigen Verlauf des jeweiligen Verfahrens. Verletzungen des Verfahrensrechts sind stets justiziabel, führen aber ohne Beschwerden für den Betroffenen zu keinen Ansprüchen. Grundlage des Verfahrensrechts ist der Gleichheitsgrundsatz, nach der deutschen Verfassung Art. 3
GG, der Anspruch auf rechtliches Gehör, Art. 103 Abs. 1 GG und die Rechtsweggarantie, Art. 19 Abs. 4 GG.
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