Ein Verfügungsgeschäft ist ein
Rechtsgeschäft, das eine Verfügung zum Inhalt hat. Es handelt sich um Begriffe der
Rechtswissenschaft.Eine Verfügung ist die unmittelbare Einwirkung auf ein
Recht, durch Übertragung, Belastung, Aufhebung oder Änderung seines Inhalts. Eine Übertragung stellt beispielsweise die
Übereignung einer Sache auf jemand anderen dar. Eine Belastung kann z. B. die Bestellung eines
Pfandrechts, einer
Hypothek oder einer
Grundschuld sein. Aufgehoben wird ein Recht an einem Gegenstand z. B. bei Vereinbarung eines
Erlasses. Ist das Verfügungsgeschäft ein einseitiges Rechtsgeschäft, handelt es sich um ein
Gestaltungsgeschäft.
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