Verband (Recht)

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Verband (Recht)
Verbände sind Gruppen von Einzelpersonen (natürliche Person) oder Körperschaften (juristischen Person) aller Art, die sich in der Rechtsform eines Vereins freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke zusammengeschlossen haben und meist über eine feste interne Organisationsstruktur verfügen. Verbände bündeln die Interessen der einzelnen Mitglieder zur Erreichung gemeinsamer Ziel- oder Wertvorstellungen (siehe Interessengruppe). Sie existieren und agieren in allen Gesellschaftsbereichen. Sozial- und Politikwissenschaft unterscheiden mannigfaltige Erscheinungsweisen der Verbände. Wirtschafts-Berufs- und Wissenschaftsverbände, Kultur- und Sportverbände, Sozial- und Wohlfahrtsverbände – auch politische Parteien und GewerkschaftenKammernUmweltschutzorganisationen und Schutzverbände (GEMA, Güteschutzvereine etc.) zählen dazu. Als Querschnittsorganisation für alle Verbände fungiert die Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement (DGVM).
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