Völkerrechtssubjekt
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Völkerrechtssubjekt
Als Völkerrechtssubjekt bezeichnet man einen Träger völkerrechtlicher Rechte und/oder Pflichten, dessen Verhalten also unmittelbar durch das
Völkerrecht
geregelt wird.Weitgehend unstrittig sind folgende Völkerrechtssubjekte anerkannt:Originäre (geborene) Völkerrechtssubjekte. Ihnen haftet ihre Völkerrechtsfähigkeit aus sich selbst heraus an.originäre staatliche Völkerrechtssubjekte:
Staaten
Stabilisierte De-facto-Regime
originäre nicht-staatliche Völkerrechtssubjekte:
Internationales Komitee vom Roten Kreuz
Heiliger Stuhl
Souveräner Malteser-Ritterorden
Derivative (gekorene) Völkerrechtssubjekte. Sie leiten ihre Völkerrechtsfähigkeit aus der Rechtsfähigkeit ihrer Gründungssubjekte ab. Es handelt sich hierbei insbesondere um die
Internationalen Organisationen
wie die
Vereinten Nationen
.
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