In der
Betriebswirtschaftslehre versteht man unter Unternehmensziel, nach welchen Entscheidungsregeln die Unternehmung handeln soll. Es steht als oberstes
Ziel in der Zielhierarchie des Unternehmens, aus welchen die untergeordneten Ziele (z. B. Geschäftsfeldziele, Funktionsbereichsziele etc.) abgeleitet werden (siehe auch Zielsystem der Unternehmung).
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