Als Unitary Authority („einheitliche Behörde“) wird im Vereinigten Königreich und Neuseeland eine Form der Verwaltungsgliederung bezeichnet, bei der zwei Verwaltungsstufen zusammengelegt sind und somit nur von einer Behörde verwaltet werden.In Deutschland könnte man die Unitary Authorities mit kreisfreien Städten vergleichen, in Österreich mit den Statutarstädten.
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