Stirbt der
Versicherungsnehmer bei oder an den Folgen eines Unfalles, bietet eine Unfallzusatzversicherung (UZV) den Hinterbliebenen finanziellen Schutz. Die UZV ist ein Zusatzbaustein zu einer kapitalbildenden
Lebens-, einer
Renten- oder einer
Risikolebensversicherung, die als Hauptversicherungen bezeichnet werden. Durch die UZV erhöht (meistens verdoppelt) sich bei Unfalltod die vereinbarte
Versicherungssumme.