Die folgenden Ausführungen gelten nur für die Umsatzsteuer in Deutschland. Rechtsstand ist hierbei der 1. Januar 2007. Eine erschöpfende Darstellung des
deutschen Umsatzsteuerrechts ist auf Grund seines Umfangs und seiner Komplexität im Rahmen dieses Artikels nicht möglich.Allgemeines zu Aufbau und Funktionsweise, siehe
UmsatzsteuerDie
Umsatzsteuer wird umgangssprachlich sehr häufig auch Mehrwertsteuer (MwSt) genannt. Das ist historisch bedingt, denn bis 1967 wurde die Umsatzsteuer nicht nach dem System der Mehrwertbesteuerung mit
Vorsteuerabzug erhoben; seitdem hat sich dieser damals neue Begriff eingebürgert.
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