Der Begriff Treuhand wird in vielerlei Zusammenhängen verwendet, die wohl alle von der juristischen Treuhand abgeleitet sind.Ein Treuhandverhältnis zwischen zwei Personen liegt dann vor, wenn eine überschießende dingliche Rechtsmacht übertragen wird, die inter partes obligatorisch vinkuliert wird - "zu treuen Händen" übertragen. Im Verhältnis zu Dritten (Außenverhältnis) findet eine vollständige Übertragung des Rechts, etwa des Eigentums an einer Sache, statt. Der Empfänger der Sache (Treunehmer) muss sie jedoch im Sinne des Veräußerers (Treugebers) verwalten. Im Innenverhältnis ist der Treunehmer somit gebunden. Derartige Konstruktionen werden in Praxis vor allem bei Sicherungsgeschäften, wie etwa der
Sicherungsübereignung, relevant. Neuerdings bedeutsam vor allem für die
betriebliche Altersversorgung, konkret zur Auslagerung von Vermögenswerten auf einen Treuhänder. Dabei wird die
doppelseitige Treuhand bevorzugt, im internationalen Kontext
Contractual Trust Arrangement oder
CTA genannt.
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Die Treuhandanstalt, kurz auch nur als „Treuhand“ bezeichnet, war eine Anstalt in der
Bundesrepublik Deutschland, deren Aufgabe es war, die
Volkseigenen Betriebe der
DDR nach den Grundsätzen der Marktwirtschaft zu privatisieren oder stillzulegen („abzuwickeln“) und die „Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern“ (§ 8 Treuhandgesetz). In der Praxis wurden mit der Politik Privatisierung vor Sanierung viele Betriebe zerschlagen. Es kam zu massenhaftem Fördermittelmissbrauch, da in den Anfangsjahren keine Arbeitsplatzgarantien in den Privatisierungsverträgen enthalten waren.
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