Als Tourenwagen bezeichnet man Personenkraftwagen aus Großserienproduktion, die in modifizierter Form zu
Motorsport-Rennen eingesetzt werden. Sie müssen aber „zum normalen Verkauf an die Kundschaft bestimmt“ sein (Originaltext des
ISG). Ein gerne verwendetes Synonym ist Produktionswagen. Diese werden von den bekannten Autoherstellern in erster Linie für den Massenmarkt und die reguläre Teilnahme am Straßenverkehr in großen Stückzahlen gebaut. Mit den notwendigen Sicherheitseinrichtungen (Überrollkäfig, Feuerlöscher, ggf. Hosenträgergurte, Hauptschalter) können diese Autos im
Motorsport eingesetzt werden, in einigen wenig riskanten Wettbewerben wie
Automobil-Slalom und
Gleichmäßigkeitsprüfungen (GLP) auch in unveränderter Form.
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