Als Tochterzellen bezeichnet man in der
Biologie die beiden
Zellen, die nach einer
Zellteilung aus einer Ausgangszelle entstanden sind. Voraussetzung für die Entstehung von Tochterzellen ist die Verdoppelung sämtlicher
Organellen der Mutterzelle einschließlich des
Erbguts. Der Teilung in zwei Tochterzellen, die erst nach der vollständigen Durchschnürung des Zellleibs vollzogen ist, geht daher bei
eukaryotischen Lebewesen eine Kernteilung in Form einer
Mitose voraus.
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