Offenmarktpolitik
Die Offenmarktpolitik ist das wichtigste Instrument der
Geldpolitik - heute sogar Standardinstrument -, mit dem die
Zentralbank die
Geldschöpfung beeinflusst. Die Zentralbank bietet den
Geschäftsbanken bestimmte festverzinsliche Wertpapiere (Offenmarktpapiere) zum Kauf an oder kauft selbst Wertpapiere von den Geschäftsbanken (Offenmarktgeschäfte). Kaufen die Geschäftsbanken die Wertpapiere, steht ihnen das angelegte Geld nicht mehr für die Kreditvergabe zur Verfügung, d. h. die Geldschöpfung sinkt. Verkaufen die Geschäftsbanken Wertpapiere, erhalten sie dafür Geld, das sie für Kredite verwenden können. Aus Sicht der Geschäftsbanken entspricht dies einem
Wertpapierpensionsgeschäft: Wertpapiere werden von den Geschäftsbanken bei der Zentralbank in "Pension" gegeben. Die Geschäftsbank erhält im Gegenzug liquide Mittel in Form von Zentralbankgeld.
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Tenderverfahren
Das Tender- oder Ausschreibungsverfahren ist ein Verfahren der Offenmarktpolitik. Die Bundesbank legt dabei die Menge an kurz- bis mittelfristigen Schuldtiteln von Bund, Länder, Bahn und Post fest, die sie abzugeben bereit ist. Die Marktpartner, meist Banken, geben dabei Gebote ab, welche Mengen an Papieren sie zu welchem Preis aufnehmen wollen. Bedient werden jene Bieter, die die - für den Emittenten - günstigsten Preise genannt haben, und zwar so lange, bis das angestrebte Verkaufsvolumen erreicht ist. Es ist auch möglich, daß die Bundesbank einen Mindestpreis festlegt, den die Gebote nicht unterschreiten dürfen.
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