Telekommunikation (von griech. : fern und lat. communicare: gemeinsam machen, mitteilen) bezeichnet ganz allgemein jeglichen Austausch von Informationen über eine gewisse Distanz hinweg. So wurden im 18. Jahrhundert sichtbare Signale von
Semaphoren und
Heliographen verwendet. Weitere Beispiele für frühe Versuche nichtelektrischer Telekommunikation finden sich hier:
Telefon.
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Die Kommission hatte die Öffnung der Märkte für Telekommunikationsleistungen mit Blick auf die Vollendung des Binnenmarktes seit 1987 zu einem vorrangigen Anliegen erklärt (Grünbuch über die Entwicklung des gemeinsamen Marktes für Telekommunikationsdienste und -geräte). 1988 wurde eine Richtlinie zur Öffnung des Marktes für Telekommunikationsendgeräte erlassen, die 1994 um Bestimmungen über Satellitenfunkanlagen ergänzt wurde.
In einem zweiten Schritt wurden 1990 die Telekommunikationsleistungen mit Ausnahme des Sprachtelefondienstes liberalisiert. 1994 wurde der Anwendungsbereich der einschlägigen Richtlinie auf satellitengestützte Kommunikations- und sonstige Dienste und 1996 auf Kabelfernsehnetze und den Mobilfunk ausgedehnt. Parallel dazu wurde ab 1990 schrittweise ein offenes Netz für Telekommunikationsdienste eingeführt. Die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften haben eine Harmonisierung der Marktzugangsbedingungen für neue Betreiber ermöglicht. 1993 beschloss der Rat die umfassende Liberalisierung des Sprachtelefondienstes ab 1. Januar 1998.
Ab 1994 wurde im Zusammenhang mit der Entwicklung des Begriffes der „Informationsgesellschaft" davon ausgegangen, dass die allgemeine Liberalisierung der Telekommunikationsstrukturen Voraussetzung für die Entwicklung multimedialer Dienste sei. Es wurden mehrere Rechtsvorschriften zur Harmonisierung der Normen für den Mobilfunk (einheitliche europäische GSM-Norm) und den Satellitenfunk sowie das diensteintegrierende digitale Netz (ISDN) angenommen.
1999 nahm die Europäische Kommission eine umfassende Überarbeitung des europäischen Rechtsrahmens für die Telekommunikation in Angriff. Allgemeines Ziel war es, den Zugang zu den Diensten der Informationsgesellschaft durch Schaffung eines Gleichgewichts zwischen der Regulierung der Branche und den europäischen Wettbewerbsregeln zu verbessern. Der neue Rechtsrahmen - auch „Telekom-Paket" genannt - besteht aus fünf Harmonisierungsrichtlinien: Rahmenrichtlinie, Zugangs- und Zusammenschaltungsrichtlinie, Genehmigungsrichtlinie, Richtlinie über den Universaldienst und Nutzerrechte und Richtlinie über den Schutz der Privatsphäre. Ergänzend hinzu kamen im Jahre 2002 die Entscheidung über die Frequenzpolitik sowie die Verordnung über den Zugang zum Teilnehmeranschluss. Außerdem bemüht sich die europäische Gemeinschaft aktiv um die Förderung und Unterstützung des Ausbaus der Mobilkommunikation der dritten Generation (3G).
Siehe auch:
eEurope
Informationsgesellschaft
Transeuropäische Netze (TEN)
Universaldienst
Im Rahmen des GATS Abkommen, als "Übertragung elektromagnetischer Signale" definiert. Die Definition im Rahmen des EU-Telekommunikationsrechts lautet ähnlich.