In der Börsensprache versteht man unter "Telefonverkehr" oder "ungeregeltem Freiverkehr" den Handel mit Wertpapieren, die am betreffenden Börsenplatz weder zur amtlichen Notierung noch in den geregelten Freiverkehr einbezogen sind.
Kundenaufträge zum Kauf oder Verkauf derartiger Titel werden während der üblichen Börsenzeit, d.h. zwischen 11.30 und 13.30 Uhr, soweit möglich ausgeführt. Eine tägliche Preisliste informiert über die bei den Geschäftsabschlüssen zustande gekommenen Kurse sowie über Angebot und Nachfrage in den umsatzlos gebliebenen Werten. Obwohl dieser Handel üblicherweise in einem Raum des Börsengebäudes stattfindet, unterliegt er nicht den Regelungen des Börsengesetzes und damit auch nicht der Verantwortung des Börsenvorstands (
Börsenzulassung).