Der Teilwert ist ein Begriff aus dem
Steuerrecht. Er wird zur
Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens in der
Steuerbilanz herangezogen. Laut der
Legaldefinition ( Abs. 1 Nr. 1 S. 3
EStG sowie Satz 2
BewG) handelt es sich dabei um den Betrag, welchen ein fiktiver Erwerber des gesamten Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises des Unternehmens dem jeweiligen Wirtschaftsgut zubilligen würde. Dabei ist von der Fortführung des Unternehmens (
Fortführungsprinzip) auszugehen. Im Regelfall entspricht der Teilwert dem
Verkehrswert oder
Marktpreis, wobei immer auf die besonderen Verhältnisse des Unternehmens abzustellen ist. Dadurch wird der Teilwert fast immer zu einem subjektiven Wert. Das Steuerrecht kennt jedoch zahlreiche Teilwertfiktionen, die den Teilwert anhand fester Regeln von den
Anschaffungskosten bzw.
Herstellkosten ableiten.
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