Wird erbracht in sogenannten Tages- bzw. Nachtkliniken. Der Patient befindet sich in dem jeweiligen Tagesabschnitt im Krankenhaus und ist während dieses begrenzten Zeitraumes in die Versorgung bzw. Verpflegung des Krankenhauses einbezogen.
Bei teilstationärer Behandlung besteht kein Anspruch auf
Krankenhaustagegeld. Ambulante Entbindungen und Operationen gelten nicht als teilstationäre Behandlungen.