Vereinbart der Versicherungsnehmer vertraglich eine Teilauszahlung, stehen ihm bereits während der Vertragslaufzeit aus der vertraglich festgesetzten Versicherungssumme mehrere Auszahlungen zu, die nach Vertragsablauf der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme entsprechen. Die Höhe der Teilauszahlungen ist begrenzt durch das Deckungskapital bzw. den Rückkaufswert.