Technischer Beginn
Der technische Beginn bezeichnet den Eintritt der Versicherungsperiode (meist ein Monatserster) durch das im Versicherungsschein angegebene Beginndatum des Vertrages. Er wird der Ermittlung des Eintrittsalters und damit des Beitrages und der Berechnung der Wartezeiten zugrunde gelegt.
Der technische Beginn ist zu unterscheiden vom materiellen Beginn, der erst nach Ablauf der Wartezeiten eintritt. Liegt der technische Beginn vor dem vertraglichen Beginn (Rückdatierung), so darf die Prämie nur ohne den Risikoanteil erhoben werden, da für diesen Zeitraum keine Risikotragung vorliegt.
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