Die Technische Einheit im Eisenbahnwesen (TE) - auch verkürzt Technische Einheit - ist ein
Staatsvertrag zwischen europäischen Staaten. Er spezifizierte erstmals einheitliche technische Mindestvoraussetzungen für den internationalen, grenzüberschreitenden
Eisenbahnverkehr. Die Bestimmungen der technischen Einheit im Eisenbahnwesen traten zum
1. April 1887 in Kraft.
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