Es gibt je nach Versicherungsgesellschaft bis zu fünf Tarifgruppen:
Tarifgruppe R: grundsätzlich für PKW, es sei denn der
Versicherungsnehmer gehört einer der folgenden Tarifgruppen an:
Tarifgruppe B: für Fahrzeuge, deren Besitzer Angestellte oder Pensionäre des Öffentlichen Dienstes sind sowie deren Familienangehörige, die nicht erwerbstätig sind und mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und von ihm unterhalten werden.
Tarifgruppe A: nur für PKW von Landwirten oder ehemaligen Landwirten, die nicht anderweitig berufstätig sind (auch Witwen/Witwer). Für die Gewährung dieses Tarifes müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Mitgliedschaft in einer landwirtschaftlichen Berufs- oder Gartenbaugenossenschaft und eine bestimmte Mindestgröße des Unternehmens (oder ehemaligen Unternehmens).
Tarifgruppe N: für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger außer PKW
Tarifgruppe D: für PKW von Versicherungsnehmern, die bei einer der folgenden Institutionen selbständig, freiberuflich oder als fest Angestellte tätig sind: z.B. Kreditinstitute, Elektrizitätswerke, Rechtsanwaltskanzleien, Notariate. Dies gilt nur bei manchen Gesellschaften.