Kindertagespflege
Kindertagespflege (oder auch nur kurz "Tagespflege") bezeichnet die zeitweise Betreuung von Kindern bei einer Tagespflegeperson (Tagesmutter oder auch Tagesvater). Die Kindertagespflege ist seit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 (einem Gesetz zur Änderung des
SGB VIII) neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen (siehe
Kindertagesstätte) nach Gesetz eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. Die bisher in Deutschland noch weitgehend privat organisierte und finanzierte Tagespflege könnte zukünftig demnach immer stärker in den öffentlich geregelten und finanzierten
Jugendhilfebereich übergehen.
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Tagesmutter
Die Tätigkeit als Tagesmutter (egal ob entgeltlich oder unentgeltlich) ist meist gegen Zuschlag mitversichert.
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Tagesmütter
Selbständige Tagespflegepersonen (Tagesmütter und Tagesväter) unterliegen grundsätzlich kraft Gesetzes der Rentenversicherungspflicht, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Die selbständige Tätigkeit muss ferner in mehr als geringfügigem Umfang ausgeübt werden. Versicherungspflicht bedeutet: Es müssen monatlich Pflichtbeiträge an den zuständigen Rentenversicherungsträger gezahlt werden.
Ob Beiträge zu zahlen sind, richtet sich nach den Gesamtumständen der Berufsausübung sowie der Einkommensverhältnisse. Da die Ausgestaltung der Tätigkeit sehr vielschichtig ist, ist jeder Fall für sich zu prüfen, um eine versicherungsrechtliche Beurteilung vornehmen zu können.
Die Ausübung der Tätigkeit ist meldepflichtig!
Tagesmutter
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Tagesmütter
Tagesmütter
→ Tagesmutter的复数
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Kinderfrau
Kinderfrau, Kindermädchen, Nanny, Tagesmutter