Die Tötung auf Verlangen ist ein
Straftatbestand innerhalb der
Tötungsdelikte. Er ist sowohl im deutschen
Strafgesetzbuches ( StGB), wie auch im österreichischen (§ 77 StGB) und im schweizerischen (Art. 114 StGB) enthalten. Gemeinsam ist den jeweiligen nationalen Kodifikationen, dass derjenige, der einen Menschen auf dessen ernsthaftes und eindringliches Verlangen tötet, milder bestraft wird. Die Vorschrift privilegiert damit die Tötung eines anderen Menschen.
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