Subsidiarität
siehe auch subsidiär in der Rechtswissenschaft (nachrangige Anwendung eines Rechts)Subsidiarität (von lat. "subsidium" Hilfe, Reserve) ist eine
politische und gesellschaftliche
Maxime und stellt Selbstverantwortung vor staatliches Handeln. Demnach sind bei einer staatlich zu lösenden Aufgabe zuerst und im Zweifel die untergeordneten, lokalen Glieder wie
Stadt,
Gemeinde oder
Kommune für die Umsetzung zuständig, während übergeordnete Glieder zurücktreten.
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Subsidiarität
Das "Subsidiaritätsprinzip" bedeutet, dass EU-Entscheidungen möglichst bürgernah getroffen werden müssen. Mit anderen Worten, die Union ergreift keine Maßnahmen (außer in Angelegenheiten, für die sie allein zuständig ist), es sei denn, Maßnahmen auf EU-Ebene sind wirksamer als Maßnahmen auf nationaler, regionaler oder kommunaler Ebene.