Streifbandverwahrung
Streifbandverwahrung/Sonderverwahrung
Die Bank muss die Wertpapiere des Kunden mit äußerlich erkennbarer Bezeichnung nummernmäßig erfassen und gesondert aufbewahren. Es handelt sich hierbei um Wertpapiere, die nicht zur
Girosammelverwahrung zugelassen sind oder der Kunde eine gesonderte Aufbewahrung wünscht.
© 2005
aspect online. Ihr Finanzportal für kostenlose Vergleiche von Versicherungs- und Bankprodukten.