Als Straftat bezeichnet das deutsche
Strafrecht eine
Verhaltensweise, die durch ein
Strafgesetz mit
Strafe bedroht ist. Eine Definition für den Begriff bietet das Gesetz zwar nicht, jedoch sagen Abs. 2
GG und StGB aus: „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die
Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“ Daraus kann zumindest abgeleitet werden, dass ein nicht strafbares Verhalten auch keine Straftat sein kann.
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