Rechtslage in Deutschland Strafarrest (§§ 9 ff.
Wehrstrafgesetz), im Militärjargon auch Bunker oder Café Viereck genannt, ist die im
WStG für die Angehörigen der Streitkräfte Bundesrepublik Deutschland auch als
Disziplinarstrafe vorgesehene Freiheitsstrafe gegen Soldaten. Der Arrest ist als einfache Freiheitsentziehung ausgestaltet und soll nach der Bundeswehrvollzugsordnung vom 29. November 1972
BGBl, I, Seite 2205 in einer der Ausbildung dienlichen Form, also im Allgemeinen neben dem normalen militärischen Dienst (ähnlich, wie bei
Freigängern, die im so genannten
offenen Strafvollzug einer Erwerbstätigket nachgehen) vollstreckt werden. Strafarrest wird wegen militärischer Straftaten verhängt und kann - um eine Strafvollstreckung während der Dienstzeit zu ermöglichen - auch bei nichtmilitärischen Taten von Soldaten an die Stelle einer Freiheitsstrafe von weniger als 6 Monaten treten. Die Dauer des Strafarrests beträgt 2 Wochen bis maximal 6 Monate. Der Strafarrest muss vom
Disziplinararrest, einer
Disziplinarmaßnahme gemäß der
Wehrdisziplinarordnung unterschieden werden.
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