Steuern
Steuern steht für:die Geldleistung an den Staat ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung, siehe
SteuerSteuern (Systemtheorie), die gerichtete Beeinflussung des Verhaltens eines Systems von außenSteuerung, die Beeinflussung technologischer Prozesse nach einem vorgegebenen Plan, siehe
SteuerungstechnikLenkung, die Beeinflussung der Fahrtrichtung von Fahrzeugen aller Art
Manipulation, in der Technik eine „Handhabung“, allgemein eine verdeckte gezielte Einflussnahme
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Steuern
Mit dem am 01.01.2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz hat sich die Besteuerung von Lebens- und Rentenversicherungen grundlegend geändert. Im Vordergrund steht dabei der Wechsel von der vor- zur nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkünfte. Alle wichtigen Änderungen haben wir in unserer
Übersicht zum Alterseinkünftegesetz für Sie zusammengestellt.Die Änderungen betreffen alle seit dem 01.01.2005 neu abgeschlossenen Verträge. Zu diesem Zeitpunkt bestehende Lebensversicherungsverträge werden bis zum Ablauf nach den bisherigen steuerlichen Regelungen behandelt.
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Steuern, direkte
Fiskalpolitik
Steuern/Abgaben
siehe auch:
Einkommensteuer ;
Vermögensteuer Direkte Steuern sind solche Steuern, die unmittelbar bei der Person erhoben werden, die sie wirtschaftlich treffen sollen. Steuerschuldner und Steuerträger sind identisch. Beispiele: Einkommensteuer, Vermögensteuer.
Steuern, indirekte
Fiskalpolitik
Steuern/Abgaben
siehe auch:
Umsatzsteuer ;
Verbrauchsteuer Indirekte Steuern sind solche Steuern, die von einer anderen Person als der, die sie wirtschaftlich treffen sollen, gefordert werden. Steuerschuldner und Steuerträger sind nicht identisch. Beispiele: Umstatzsteuer, Verbrauchsteuern.
Steuern, vom Einkommen
Steuern, vom Ertrag
Fiskalpolitik
Steuern/Abgaben
Steuern
Die Europäische Gemeinschaft hat trotz der Einführung des Binnenmarkts und der Wirtschafts- und Währungsunion bisher noch nicht zu einer gemeinsamen Steuerpolitik gefunden. Die Artikel 90 bis 93 (vormals Artikel 95 bis 99) des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft enthalten zwar einschlägige Bestimmungen über die direkten und indirekten Steuern, aber die Annahme gemeinsamer Vorschriften in diesem Bereich ist durch das Einstimmigkeitserfordernis bei den Abstimmungen des Rates erheblich behindert worden. Um dieses Hindernis zu umgehen, fördert die Kommission gegenwärtig den Rückgriff auf das Verfahren der „verstärkten Zusammenarbeit", die mit dem Vertrag von Amsterdam eingeführt und durch den Vertrag von Nizza ausgebaut wurde. Dieses Verfahren ermöglicht es der Kommission vorzuschlagen, dass eine Gruppe von mindestens acht Mitgliedstaaten an einem bestimmten Thema gemeinsam arbeitet, wobei der Rat diesem Vorschlag mit qualifizierter Mehrheit zustimmen muss. So soll darauf hingewirkt werden, dass die Mitgliedstaaten eher Empfehlungen zur Aufhebung nachteiliger Steuerhemmnisse als einschränkende Gesetzesvorschläge annehmen.
Im Zuge der Vollendung des Binnenmarkts im Jahr 1993 wurden die Mehrwertsteuerkontrollen an den Grenzen abgeschafft. Die Waren werden gegenwärtig noch in dem Land besteuert, in dem der Einkauf getätigt wird, aber in absehbarer Zeit, das heißt, sobald der Rat die endgültige Mehrwertsteuerregelung erlassen hat, ist eine Besteuerung im Ursprungsland vorgesehen. Ferner wurde eine Annäherung der jeweiligen Mehrwert- und Verbrauchsteuersätze in den Mitgliedstaaten erreicht.
Mit der Einführung der gemeinsamen Währung wird die Festlegung gemeinsamer Mehrwertsteuersätze und gemeinsamer Vorschriften für die Besteuerung von Unternehmen immer dringlicher. Im Dezember 1997 hat der Rat einen Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung angenommen („Steuerpaket"). Ferner hat die Kommission Vorschläge zu den Finanzbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen, zur Besteuerung von Zinserträgen innerhalb der Gemeinschaft und zur gemeinsamen Mehrwertsteuerregelung eingebracht, die gegenwärtig vom Rat geprüft werden.
Siehe auch:
Europäische Kommission
Rat der Europäischen Union
Verstärkte Zusammenarbeit
Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
Zollunion
Steuern
belastingen