Seit dem Wirksamwerden der dritten Schadenversicherungsrichtlinie zum 01.07.94 wird von jedem PKV-Unternehmen ein brancheneinheitlicher Standardtarif für ältere Versicherte angeboten. Der Standardtarif garantiert dem Privatversicherten, daß er keinen höheren Beitrag zahlen muß als den durchschnittlichen Höchstbetrag der GKV.
Aufnahmefähig sind Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und und deren
Einkommen die
Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet. Wird eine Rente oder Pension z.B. aufgrund von Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 55sten Lebensjahr bezogen, dann ist bereits ein früherer Zugang zum Standardtarif möglich. Die Leistungen des Standardtarifs liegen in den Kernbereichen auf dem Leistungsniveau der GKV.