Stammaktie
Stammaktie / Vorzugsaktie
Die allgemein übliche Form der Aktie ist die Stammaktie. Sie garantiert allen Mitinhabern einer Aktiengesellschaft die gleichen Rechte, insbesondere das Stimmrecht in der Hauptversammlung und den Anspruch auf Dividende bei entsprechendem Gewinn. Einige Gesellschaften haben neben den Stammaktien auch Vorzugsaktien ausgegeben. Sie gewähren dem Inhaber in der Satzung festgelegte Vorrechte gegenüber den Stammaktionären. Eine umstrittene Form ist die Mehrstimmrechtsaktie, die dem Vorzugsaktionär erhöhten Einfluß auf die Geschäftspolitik des Unternehmens verschafft. Anzutreffen ist sie vornehmlich noch bei Energiegesellschaften, dan denen Kommunen Anteile besitzen. Die Ausgabe neuer Mehrstimmrechtsaktien ist jedoch grundsätzlich unzulässig. Daneben gibt es - als gebräuchlichste Form - Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Für ihren Verzicht auf das Stimmrecht erhalten die Inhaber Dividendenvorrecht. Dabei sind die Vorzugsaktionäre bei der Gewinnverteilung bevorzugt zu berücksichtigen, sofern der Bilanzgewinn nicht
ausreicht, um alle Aktionäre zu bedienen. Ferner erhalten Vorzugsaktionäre nach der Gesellschaftssatzung oft eine höhere Ausschüttung als Stammaktionäre. Falls in einem Jahr keine Ausschüttung erfolgt, wird darüber hinaus den Vorzugsaktionären ein sogenanntes Nachbezugsrecht eingeräumt; sie erhalten dann für ausschüttungslose Jahre die Mindestdividende nachgezahlt.
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