Die Stadtplanung beschäftigt sich mit der Entwicklung der
Stadt sowie mit den räumlichen und sozialen Strukturen in der Stadt. Darauf aufbauend erarbeitet sie Planungskonzepte, im Idealfall unter gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange mit dem Ziel der Konfliktminimierung. Sie ordnet sowohl die öffentliche als auch die private Bautätigkeit und steuert die raumbezogene
Infrastrukturentwicklung in der Stadt. Das Baugesetzbuch (BauGB) weist den Kommunen die Aufgabe der Stadtplanung zu. Stadtplanung steuert dabei im Rahmen der Bauleitplanung im wesentlichen die Bodennutzung im Gemeindegebiet.
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