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Staatsverschuldung
Die Staatsverschuldung bezeichnet die vom Staat akzeptierten Gesamtforderungen der kreditgebenden
Gläubiger an den Staat, beispielsweise in
Deutschland die zusammengefassten Schulden von Bund, Ländern, Kommunen, gesetzlicher Sozialversicherung und Sondervermögen. Die Staatsverschuldung wird dabei in der Regel netto betrachtet, das heißt, die
Verbindlichkeiten gegenüber Privaten werden um die
Forderungen des Staates gegenüber Privaten vermindert.
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Staatsschuld
Da durch die Währungsreform 1948 die Staatsschulden weitgehend gestrichen worden sind, war die BRD in den fünfziger und sechziger Jahren ein Land mit besonders niedriger öffentlicher Verschuldung. Aufgrund der hohen Etatdefizite seit Mitte der siebziger Jahre hat sich dies aber grundlegend geändert. Von knapp 170 Mrd. Mark im Jahr 1973 erhöhte sich der Schuldenstand der Gebietskörperschaften auf mehr als 800 Mrd. Mark (Ende 1986).
Davon entfällt rund die Hälfte auf den Bund, der Rest auf Länder und Kommunen. Große Schuldner sind außerdem Bahn und Post, doch werden die Verbindlichkeiten dieser beiden Sondervermögen des Bundes nicht in die öffentliche Schuld einbezogen. In der Vergangenheit hatte sich die öffentliche Hand meist langfristig verschuldet. Mit dem kräftigen Anstieg der Zinsen Ende der siebziger Jahre verkürzte sich die Laufzeit der Kreditaufnahme jedoch immer mehr, mit der Folge, daß auch der Umschuldungsbedarf steil anstieg. Das typische Instrument der langfristigen Staatsfinanzierung sind die Anleihen der öffentlichen Hand. Als mittelfristige Schuldentitel hatten Bundesschatzbriefe vorübergehend große Bedeutung gewonnen; inzwischen sind sie von den seit Ende 1979 angebotenen fünfjährigen Bundesobligationen überholt worden. Die kurzfristige Mittelaufnahme erfolgt über Schatzanweisungen und Finanzierungsschätze. Wichtigste Finanzierungsquelle der öffentlichen Hand sind die Schuldscheindarlehen mit
verschiedenen Laufzeiten.
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