Staatsbürgerschaft kennzeichnet die aus der
Staatsangehörigkeit sich ergebenden Rechte einer
natürlichen Person in dem
Staat, dem sie angehört. Regeln, die an eine Staatsbürgerschaft anknüpfen, werden soweit möglich auf
juristische Personen entsprechend angewandt. Der Staat legt die Regeln für den Erwerb und Verlust seiner Staatsbürgerschaft sowie die mit der Staatsbürgerschaft verbundenen Rechte und Pflichten in
Gesetzen fest. Die Staatsbürgerschaft begründet besondere Rechte als Schutz- und Abwehrrechte gegen den Staat (
Reisefreiheit,
Auslieferungsverbot) sowie Einstandsansprüche im Verhältnis zu Dritten (konsularischen Schutz, internationale Prozessführung) und in
Demokratien auch Teilhaberechte am Staatsleben im Sinne eines status activus (politische Mitgestaltung, Souveränitätsteilhabe). Staatsbürgerliche Pflichten sind im modernen Staatsverständnis beispielsweise die
Wehrpflicht, die
Wahlpflicht oder die Pflicht, auch bei ausländischem
Wohnsitz Steuern zu bezahlen.
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f o.Pl. гражданство.