Als staatlichen Rundfunk bezeichnet man
Hörfunk- oder
Fernsehgesellschaften, die sich im Eigentum oder unter der unmittelbaren Kontrolle eines
Staates befinden. Neben öffentlich- und privatrechtlichen Sendern ist dies die dritte international verbreitete Organisationsform für Rundfunkanstalten.Im Gegensatz zum
öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sich aus Gebühren finanziert und in Deutschland von einem
Rundfunkrat kontrolliert wird, der die Interessen der Allgemeinheit bei der Programmgestaltung gewährleisten soll, unterstehen staatliche Sender unmittelbar einer
Behörde.
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