Der Begriff Staat als gesellschaftliche Einrichtung kann auf verschiedene Weise behandelt werden.Die klassische und juristisch beeinflusste Definition sieht den Staat als „eine politisch-rechtlicheOrdnung, die eine Personengemeinschaft auf der Grundlage eines Staatsvolkes innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes zur Sicherstellung bestimmter Zwecke auf Dauer bindet und einer souveränenHerrschaftsgewaltunterwirft“. Daraus ergibt sich die Dreiteilung Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt. Nach demokratischem Ideal geht in Deutschland, Österreich und der Schweiz die Staatsgewalt vom Volk aus. Nach einer wissenschaftlich beeinflussten Annäherung ist der Staat „ein klarer Satz politischer Institutionen (im Namen des öffentlichen Interesses innerhalb eines begrenzten Territoriums) dessen spezielles Interesse in der Organisation der Herrschaft liegt.“
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