Bei Kauf oder Verkauf von Wertpapieren werden die Erträge in unterschiedlicher Weise berücksichtigt. Während bei Aktien die Ausschüttung unmittelbar auf die Börsenbewertung durchschlägt - nach Fälligkeit ermäßigt sich der Kurs um den Dividendenabschlag -, ist dies bei festverzinslichen Wertpapieren nicht der Fall. Hier müssen die seit dem letzten Zinstermin (
Kupontermin) aufgelaufenen Erträge gesondert berechnet werden. Ein praktisches Beispiel:
Ein Anleger kauft eine Anleihe mit den Zinsterminen Januar / Juli am 2. Februar. Zur nächsten Kuponeinlösung erhält er dennoch die volle Ausschüttung, da er den fälligen Zinsschein mit erworben hat. Er kann aber nur jenen Teil der Jahreszinsen beanspruchen, der auf die Zeit nach dem Kauf entfällt. Für die vorangegangenen Wochen stehen die Zinserträge noch dem Verkäufer zu. Neben dem Börsenkurs sind deswegen "Stückzinsen" für 32 Tage zahlen. Auf der anderen Seite ist zu berücksichtigen, daß Kupons für festverzinsliche Werte von den Banken im allgemeinen bereits einen halben Monat vor Fälligkeit abgetrennt werden. Kauft jemand am 24. Juni einen Rententitel mit Zinstermin am 1. Juli, so stehen ihm für sechs Tage noch die Stückzinsen zu; sie werden ihm gesondert vergütet und dem Verkäufer entsprechend in Rechnung gestellt.