Spareinlagen
Geld nicht auszugeben, sondern auf ein Sparkonto einzuzahlen, ist meist der erste Schritt zur Vermögensbildung und die häufigste Form der Geldanlage. Über die Spareinlage stellt die Bank ein Sparbuch auf den Namen des Kontoinhabers aus, in das alle Ein- und Auszahlungen sowie Zinsgutschriften eingetragen werden. Für den "Notgroschen" bietet sich die Spareinlage mit gesetzlicher (dreimonatiger) Kündigungsfrist an; ohne Kündigung kann man hier jederzeit innerhalb von 30 Tagen bis zu 1000 Euro abheben. Verfügungen über diesen Betrag hinaus sind möglich, haben aber kleine Zinseinbußen zur Folge. Wer länger auf sein Geld verzichten kann und deshalb eine längere Kündigungsfrist vereinbart, erhält von seiner Bank - je nach Laufzeit zwischen einem und vier Jahren - höhere Zinsen.
Ein regelmäßiges Anwachsen des Sparguthabens wird durch einen Ratensparvertrag oder einen Spar-Dauerauftrag erreicht, bei dem laufend Gelder in vereinbarter Höhe auf das Sparbuch übertragen werden. Diese Sparformen eignen sich besonders für das sogenannte Zwecksparen, zum Beispiel für die Anschaffung eines Autos oder einer neuen Wohnungseinrichtung.
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