Soziale Randgruppe ist eine Bezeichnung für sehr verschiedene jeweils als nicht integriert geltende Bevölkerungsteile innerhalb der Gesellschaft. Diesem Begriff unterliegt eine Vorstellung von Gesellschaft, die gekennzeichnet ist durch die beiden Annahmen eines (einigermaßen) homogenen gut funktionierenden „Innen“ einerseits, und eines nicht integrierten „Außen“ andererseits. Bezugspunkt für die Frage nach der „Integration“ kann dabei entweder Partizipation am gesellschaftlichen Reichtum (Eigentum und Einkommen) oder aber Übereinstimmung in Bezug auf herrschende Normen und Gesetze sein; auch Überschneidungen hinsichtlich dieser beiden Ausgangspunkte sind möglich.
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