Deutschland Unter Anstiftung versteht das deutsche
Strafrecht nach des deutschen Strafgesetzbuches (
StGB) das ernst gemeinte, vorsätzliche und erfolgreiche "Bestimmen" eines anderen, eine (rechtswidrige)
Straftat zu begehen. Dieser andere wird im Gegensatz zum Anstifter und
Gehilfen als Täter oder noch deutlicher als
Haupttäter bezeichnet. Die Anstiftung ist neben der
Beihilfe eine Form der Teilnahme. Der Strafgrund für die Anstiftung soll die Verursachung einer Rechtsgutsverletzung/-gefährdung sein (nicht die Verstrickung des Haupttäters in Schuld = Schuldteilnahmelehre, im Einzelnen umstritten).
Mehr unter Wikipedia.org...