Sicherungsübereignung
Die Sicherungsübereignung ist der praktisch wichtigste Fall der
Übereignung nach
§§ 929,
930 BGB. Unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise hat sie die Bedeutung eines
Pfandrechtes, mit dem Unterschied, dass der Sicherungsgeber im unmittelbaren
Besitz der Sache verbleibt. Im Gegensatz zum Pfandrecht kann der Sicherungsgeber daher bei der Sicherungsübereignung weiterhin mit der Sache arbeiten.
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Sicherungsübereignung
Die Sicherungsübereignung ist ein Instrument der Kreditsicherung, durch das der Kreditnehmer dem Kreditnehmer (z.B. seiner Bank) für eine diesem zustehende Forderung das Eigentum an beweglichen Sachen (z.B. dem PKW) überträgt. Der Kreditnehmer selbst bleibt dabei im Besitz der Sachen. Nach erfolgter Tilgung der Schuld fallen die übereigneten Sachen an den Kreditnehmer zurück.
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