Zur Sicherung von Zugfahrten werden durch die Eisenbahnunternehmen verschiedene Maßnahmen ergriffen, um trotz der technischen Voraussetzungen - Spurführung und große Bremswege - einen
signaltechnisch sicheren Betrieb durchzuführen.Gefährdungen können für Züge entstehen durch:Unstetigkeiten im Fahrweg (Weiche, Gleisende etc.)Andere Eisenbahnfahrzeuge, die in den
Lichtraum des Zuges gelangenFahrzeuge und Gegenstände (z. B. an einem Bahnübergang) Die Sicherung kann grundsätzlich technisch (durch Abhängigkeiten in der Bedienung der Anlagen, Signal und Züge) und nicht-technisch durch betriebliche Vorschriften (siehe auch
Betriebsverfahren) erfolgen, wobei eine größere Sicherheitsverantwortung beim Menschen liegt. Je größer das Gefährdungspotential ist (z. B. hohe Geschwindigkeiten), desto höher ist auch der Anteil der technischen Sicherung. Eisenbahnbetrieb ganz ohne technische Sicherung ist heute in Deutschland nur auf
Nebenbahnen (
Zugleitbetrieb), im
Rangierbetrieb oder als Rückfallebene bei technischen Störungen (Zugmeldeverfahren) zulässig.
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