Sicherheit von Investmentfonds
Da das Investmentgeschäft im §1 KWG (Kreditwesengesetz) als Bankgeschäft genannt wird, unterliegen die deutschen Kapitalanlagegesellschaften der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für Kreditwesen (BAKred). Dieses überwacht die strenge Einhaltung der im KWG festgelegten Bestimmungen, wie z.B. die Eigenkapitalausstattung der Fondsgesellschaft und die Eignung der Geschäftsführer.
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