Selbstbeteiligung
Unter Selbstbeteiligung, Selbstbehalt, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung versteht man im
Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall). Er wird als absoluter und/oder prozentualer Anteil gesetzlich festgelegt oder vertraglich vereinbart. Nur darüber hinaus gehende Summen werden von der Versicherung bezahlt. Dadurch kann die Versicherung mit einer günstigeren Prämie angeboten werden.
Mehr unter Wikipedia.org...
Selbstbehalt
In der Kaskoversicherung (Fahrzeugversicherung) muss sich der
Versicherungsnehmer im Schadensfall mit dem vereinbarten Selbstbehalt beteiligen. In der Regel gilt, je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist der Beitrag.
Die am häufigsten gewählte Selbstbeteiligungsvarianten sind 300 EUR in der
Vollkasko und 150 EUR in der Teilkasko. Es gibt die Möglichkeit eine niedrigere, höhere oder keine Selbstbeteiligung zu vereinbaren.
Selbstbehalt
Der Schaden muß bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung vom
Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Ein Selbstbehalt kann den Versicherungsbeitrag reduzieren.
Selbstbehalt (SB)
Tarife mit einer Selbstbeteiligung sind im Beitrag niedriger als vergleichbare Tarife ohne SB.
Ein Selbstbehalt gilt pro versicherte Person pro Kalenderjahr. Es gibt 2 verschiedene Formen bei den jeweiligen Gesellschaften: Feste Beträge z.B. 300.- / 600.- / 1200.- / 2.000.- Prozentualer Selbstbehalt: z.B. 20% (Höchstbetrag für die Eigenleistung ist vorgesehen z.B. 2.000.- teilweise aber auch nicht) Beginnt ein Vertrag während des Jahres, können tarifbezogene Ermäßigungen der Selbstbeteiligung zum Tragen kommen. SB ist auch interessant für Arbeitnehmer, da manchmal der AG die SB übernimmt (bis 1.000.- steuerfrei) Vgl.
Optimale Selbstbeteiligung
© 2006
aspect online. Ihr Finanzportal für kostenlose Vergleiche von Versicherungs- und Bankprodukten.
Selbstbehalt
Auch als Selbstbeteiligung bezeichnet. Anteil am Schaden, den der Versicherungsnehmer zu tragen hat. Die Entschädigungsleistung wird um den Selbstbehalt gekürzt.
© 1999-2004
RiskNET - The Risk Management Network.
der Selbstbehalt
- uninsured portion