Die Definition der Selbständigkeit wird aus § 7 Abs. 1 des vierten Buchs des
Sozialgesetzbuchs (SGB IV) hergeleitet. Dieser enthält Begriffsbestimmungen, die eine Abgrenzung der selbständigen Tätigkeit zur abhängigen
Beschäftigung ermöglichen. Die Aufnahme einer selbständigen Arbeit wird auch als
Existenzgründung bezeichnet. Entspricht eine als selbständig gemeldete Arbeit den Merkmalen der abhängigen Arbeit spricht man von
Scheinselbständigkeit.
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