Das Seemannsgesetz (SeemG) ist ein gesonderter Bereich des deutschen
Arbeitsrechtes. Es gilt für alle Besatzungsmitglieder für Schiffe unter Deutscher Flagge in allen Gebieten der Welt. Es dient zum einen dem Schutz des Seemannes, der fernab der Heimat nur schwer Unterstützung erfahren kann, schränkt aber zudem auch einige Grundrechte des GG ein. Der Seemann akzeptiert diese Grundrechtseinschränkungen mit der Unterschrift in der
Musterrolle. Zuständig im Ausland ist der jeweilige
Deutsche Konsul, im Inland die
Seemannsämter. Gerichtsort in Deutschland ist die spezielle Kammer für Seerecht am Arbeitsgericht in Hamburg.
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