Als Schutzhund bezeichnet man einen
Haushund, der die Schutzhundausbildung durchlaufen und mit einer Reihe von Prüfungen (SchH) erfolgreich abgeschlossen hat; das Tier ist danach zum Schutzdienst qualifiziert.Nur neun von über 400 weltweit von der
Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannten Hunderassen werden als Schutzhunderassen eingestuft. Die Schutzhundausbildung sowie die anschließenden Prüfungen können jedoch prinzipiell Hunde aller
Rassen absolvieren. Voraussetzung ist lediglich eine Mindestschulterhöhe von 40 cm.
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