Neben den herkömmlichen Formen der Fremdfinanzierung wie Bankkredit und Anleihe ist in den letzten Jahrzehnten immer stärker das Schuldscheindarlehen getreten. Hierbei handelt es sich um einen langfristigen Kredit in Millionenhöhe mit mehrjähriger Laufzeit, der durch eine besondere Urkunde - Schuldschein oder Darlehensvertrag - unterlegt wird. Darlehensnehmer sind bonitätsmäßig einwandfreie Wirtschaftsunternehmen sowie öffentliche Stellen. Das Schuldscheindarlehen unterscheidet sich in folgenden Punkten wesentlich von der Anleihe: die Anleihe wird durch börsenfähige Wertpapiere verbrieft; der Schuldschein bzw. die Darlehensvertragsurkunde dient lediglich Beweiszwecken. Das Schuldscheindarlehen wird im Gegensatz zur Anleihe, die auch in Kleinbeträgen gehandelt wird, in der Regel in größeren Teilbeträgen bei
Kapitalsammelstellen, insbesondere Versicherungen, plaziert. Meist tritt als erster Darlehensgeber eine Bank auf, die das Schuldscheindarlehen auch im eigenen Bestand halten kann. Im Gegensatz zur Anleihe (ausgenommen hiervon sind Anleihen des Bundes und der Länder) bedarf das Schuldscheindarlehen keiner staatlichen Genehmigung. Eine im Durchschnitt höhere Effektivverzinsung (
Rendite) beim Schuldscheindarlehen wird durch zusätzlicheNebenkosten des Schuldners bei der Anleihe - wie Übernahmeprovision des Emissionskonsortiums, Druckkosten für Börsenprospekt, Gebühr für staatliche Genehmigung - in etwa ausgeglichen.