Schulaufsicht ist die staatliche Realisierung des Verfassungsgebots des Artikels 7 Absatz 1 des Grundgesetzes: "Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates." Ähnliche Bestimmungen finden sich in allen Landesverfassungen.Diese Verfassungsbestimmung geht historisch darauf zurück, dass man der kirchlichen Schulaufsicht, wie sie für das Volksschulwesen aus dem 19. Jahrhundert überkommen war, eine unwiderrufliche Absage (vgl.
Kulturkampf) erteilen wollte. Bei der Realisierung bediente man sich der traditionellen Behördenstruktur.
Mehr unter Wikipedia.org...
f o.Pl. държавен контрол върху училищата.